Prädikatswein vs. Qualitätswein: Der entscheidende Unterschied

Kurz und bündig

  • Qualitätswein darf mit Zucker (Saccharose) angereichert werden
  • Prädikatswein darf nicht angereichert werden – Alkohol entsteht ausschließlich aus dem Most der Trauben
  • Das Prädikat beschreibt den Reifegrad der Trauben bei der Lese, nicht automatisch den Geschmack
  • Prädikatswein ist also nicht zwangsläufig süß
  • Über den QR-Code auf dem Etikett ist die Zutatenliste abrufbar – dort kann man sehen, ob dem Wein Saccharose zugefügt wurde

Historie, europäisches Weingesetz und der einstmalige Markenkern deutscher Weintradition

Die Hinzufügung von Saccharose zum Most vor der Gärung wurde im 19. Jahrhundert als Mittel eingeführt, um dünne, saure Moste aufzuwerten. Weine aus reifen Trauben benötigten eine solche Verbesserung nicht. Sie galten als „selbständig“ und wurden mit dem Zusatz „natur“ gekennzeichnet. Genau diese Unterscheidung sollten die 1971 eingeführten Prädikate garantieren.

Mit der Angleichung der europäischen Weingesetze wurde jedoch schrittweise das französische – übergreifend auch als romanisches – System der Weinbezeichnungen auf deutsche Weine übertragen. Langfristiges Ziel ist es, das deutsche Prädikatssystem abzuschaffen und durch eine neue Qualitätspyramide zu ersetzen. Da dieses Vorhaben insbesondere in den traditionsreichen Weinregionen Rheingau und Mosel auf erheblichen Widerstand gestoßen ist, wurde empfohlen, die Prädikate zwar beizubehalten, sie jedoch ausschließlich für restsüße Weine zu verwenden.

Damit soll vermittelt werden: Kabinett, Spätlese, Auslese etc. stehen nur noch für restsüße Weine. Trockene und feinherbe Weine – die immerhin den überwiegenden Teil der deutschen Weinerzeugung ausmachen – sollen hingegen ausschließlich als Qualitätswein vermarktet werden. Auf diese Weise hat man bewusst den Kern der deutschen Weintradition ausgehöhlt, nämlich den Ausbau „naturreiner“, also nicht mit Saccharose angereicherter Moste. Mehr noch: Man ist dabei, ihn zu zerstören.

Paradoxerweise – und man sollte davon ausgehen, dass dies gewollt ist – dürfen trockene Qualitätsweine mit den berühmtesten Lagennamen auf dem Etikett dennoch mit Saccharose im Most angereichert werden.

Das daraus entstehende Dilemma zeigt sich besonders deutlich am Großen Gewächs (GG): dem trockenen Wein aus den besten deutschen Lagen. Dieses Spitzenprodukt muss rechtlich als Qualitätswein eingestuft sein und soll Prädikate wie Spätlese oder Auslese ersetzen. Die Definition von Spitzenlagen wird dabei zum Hauptkriterium für die Spitze der Qualitätspyramide – zugleich eröffnet man jedoch gerade für diese Weine die weitestgehenden önologischen Eingriffe.

Nicht mehr der Kern der deutschen Weintradition, das Ethos der Naturreinheit, das früher durch das Prädikat auf dem Etikett garantiert wurde, signalisiert höchste Qualität. Stattdessen übernimmt diese Rolle die Einstufung als Spitzenlage, die zum Teil willkürlich ist und bislang nur privatrechtlich geregelt wird. Wie diese Weine tatsächlich entstehen, bleibt im Hintergrund verborgen – allenfalls in der Zutatenliste wird es sichtbar. Was für eine Verdrehung!

Heute ist die Anreicherung – bis hinauf in die sogenannte Qualitätsspitze des Großen Gewächses – leider ein weit verbreitetes Verfahren, um Weinen die gewünschte Statur und ein bestimmtes Geschmacksprofil zu verleihen. Bei nahezu allen sogenannten Qualitätsweinen ist daher von einem Saccharose-Zusatz im Most auszugehen.

Wir stellen uns klar dagegen. 

Was ist Qualitätswein?

Qualitätswein ist eine gesetzlich geschützte Kategorie im deutschen Weinrecht. Diese Weine stammen aus einem klar definierten Anbaugebiet (z.B. Mosel), unterliegen Qualitätskontrollen und müssen sensorische Prüfungen bestehen, bevor sie in den Verkauf dürfen.

Wichtig für Verbraucher:
Qualitätswein darf – innerhalb gesetzlicher Grenzen – angereichert werden.

Anreicherung (auch Chaptalisierung genannt) bedeutet, dass der Alkoholgehalt und die Süße des späteren Weins durch Zuckerzugabe im Moststadium erhöht werden darf. Ziel ist es, Jahrgangsschwankungen auszugleichen – etwa in kühleren Jahren, wenn die Trauben weniger Zucker einlagern.

Was ist Prädikatswein – und was sagt das „Prädikat“ wirklich aus?

Prädikatswein unterliegt zusätzlichen, strengeren Anforderungen als der Qualitätswein. Entscheidend ist hier der natürliche Reifegrad der Trauben zum Zeitpunkt der Lese, gemessen am Mostgewicht.

Das Prädikat beschreibt auf gesetzlicher Ebene den Reifegrad der Trauben, aber auch – implizit – einen Weinstil:

Prädikat Mind. °Oe laut Gesetz (Mosel) Angestrebter °Oe
Weingut Bastgen
Weinstil (Genuss-orientiert)
Kabinett 73 80–85 Eher leicht, frische, fruchtige Aromen, mit gutem Trinkfluss
Spätlese 80 86–92 Gehaltvoll, vollreife gelbe Aromen bis hin zu exotischen Anklängen
Auslese 88 93–100 Sehr reife exotische Frucht, bei uns immer restsüß

Man sieht, dass wir die gesetzlichen Anforderungen mit unseren eigenen Anforderungen übersteigen. So ist es bei vielen Dingen im Weinbau – die Gesetze geben einen Mindeststandard vor, aber der wirkliche Qualitätsunterschied wird durch den Anspruch des Winzers definiert.

Die letzten drei Prädikate sieht man sehr selten und sie sind immer restsüß. Es handelt sich hierbei um Spezialitäten, die nicht einmal 1 % der in Deutschland produzierten Weine ausmachen. Die starke Konzentration ist von Edelfäule abhängig, daher ist es unmöglich, diese Weine trocken auszubauen. Wir gehen hier nicht im Detail auf sie ein:

  • Beerenauslese
  • Trockenbeerenauslese
  • Eiswein

Der zentrale Punkt:
Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden.

Der Alkohol (oder bei restsüßen Weinen die natürliche Süße) stammt ausschließlich aus dem Zucker, den die Trauben im Weinberg gebildet haben. Das Prädikat ist ein Versprechen, dass der Wein seine Struktur und sein Mundgefühl allein aus der natürlichen Traubenreife bezieht.

Diese strengeren Anforderungen machen Prädikatsweine zu den höherwertigeren Weinen. Kabinett oder Spätlese sind ein Produkt der Reife im Weinberg. Jedes Grad Alkohol kann der Wein mit Charakter, Aromatik und Geschmack abfedern, während viele angereicherte Weine einfach leer wirken. Logisch: Hier werden unreife Trauben – denen es an Geschmack und Aroma fehlt – mit Zucker aufgebessert.

Wer einen Prädikatswein trinkt, entscheidet sich gegen Anreicherung und für einen unverfälschten Wein. Diese Weine sind jahrgangstypisch – also ehrlich und authentisch. Unsere Weine mit Herkunft entdecken.

Wie gehen wir im Weingut Bastgen vor?

Bei uns finden Sie unter Zutaten: Trauben aus biologischem Anbau. Keine Saccharose.

Wir haben vor etlichen Jahren beschlossen, keinen Zucker mehr im Ausbau unserer Weine einzusetzen. Wir sehen diese „Anreicherung“ als das an, was sie ist: eine Manipulation des natürlich vorhandenen Traubensaftes. Alle unsere Weine tragen die Prädikatsbezeichnung auf dem Etikett – bei den Restsüßen Weinen finden Sie diese vorne, bei den feinherben und trockenen Weinen hinten.

Den Unterschied im Glas erleben.

FAQ

Kabinett, Spätlese und Auslese sind doch immer süß, oder?

Nein – das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Das Prädikat beschreibt Reife, nicht den endgültigen Geschmack. Ein Prädikatswein kann trocken, feinherb oder restsüß sein. Ob ein Wein trocken, feinherb oder restsüß ist, erkennen Sie an den entsprechenden Bezeichnungen auf dem Etikett und am Alkoholgrad – nicht allein an „Qualitätswein“ oder „Prädikatswein“.

Wie kann ich wissen, ob dem Wein Zucker zugesetzt wurde?

Für alle in der EU vermarkteten Weine ist folgender Weg der verlässlichste: Werfen Sie einen Blick in die Zutatenliste des Weins. Diese finden Sie in der EU in allen Online-Shops und unter dem QR-Code auf dem Etikett der meisten Weine. Wenn dort Saccharose aufgeführt ist, dann ist der Wein angereichert.

Zucker, Restzucker und Restsüße – wo ist der Unterschied?

Wir sprechen bei feinherben und restsüßen Weinen vom Restzucker, also Zucker, der bei der Gärung nicht zu Alkohol umgewandelt wurde und im Wein verbleibt. Dieser Restzucker verursacht die sogenannte Restsüße. Bei Stillweinen – im Gegensatz zu Champagner und Sekt – ist es verboten, diese Restsüße durch Zuckerzugabe nach der Gärung zu erhöhen. Beim Qualitätswein kann Zucker nur vor der Gärung zum Most gegeben werden.

Kann das GG wirklich mit Saccharose angereichert werden?

Ja – GG ist als Qualitätswein klassifiziert und kann daher angereichert werden. Selbst der VDP verbietet das Anreichern des GGs nicht.